Einschränkungen für Lebensmittelimitationen!

Einschränkungen für Lebensmittelimitationen!

Spielzeug, das fälschlicherweise für Lebensmittel gehalten werden könnte und von dem dadurch eine Gesundheitsgefahr ausgeht, darf auf dem EU-Markt nach Richtlinie 87/357/EWG nicht vertrieben werden. Auch Seifen, Radiergummies, Lipbalms, Kerzen oder Deko-Artikel dürfen nicht den Anschein eines Lebensmittels erwecken, wenn bei Verwechselung eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann. (Öffentlich)

Sicherheit von Kinderkleidung

Sicherheit von Kinderkleidung

Um für Kinder möglichst jede Gefahr des Verfangens oder Hängenbleibens durch Bekleidung auszuschließen, gilt seit 2005 die europäische Norm DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung; Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung; Anforderungen“ (aktuelle Fassung: DIN EN 14682:2008-02). Sie legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung – einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung – für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest. (Öffentlich)