Foto: Mommy & Mini

Schnullerhalter müssen der Norm für Schnullerhalter (DIN EN 12586) entsprechen. Nimmt ein Schnullerhalter eine Rassel oder ein Weichspielzeug auf oder ist er durch bunte Perlen oder figürliche Stickereien zum Spielen für Kinder attraktiv gemacht, dann sollte jedes dieser Produkte auch den Anforderungen der Spielzeugnorm entsprechen. Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG schreibt zudem die CE-Kennzeichnung und eine vollständige Konformitätserklärung vor.

Einfache Metall-Hosenträger-Clips sind NICHT für die Herstellung von Schnullerhaltern, Kuscheltierhaltern und Kinderwagenketten geeignet!

Da zu erwarten ist, dass Babys auf den Clips herumkauen, dürfen diese keine scharfen Kanten haben, müssen eine bestimmte Größe aufweisen, Ventitaltionslöcher besitzen und nickel-/cadmium- und rostfrei sein! Die Schnullerhalternorm verweist für alle Materialien generell auf die Vorgaben der DIN EN 71-3 (Spielzeugnorm-Migration bestimmter Elemente).

Schnullerhalter = Spielzeug?

Ein streng funktioneller Schnullerhalter „d. h. ein Paar nicht verzierter, durch einen Gurt, eine Schnur, ein Band oder eine Kunststoffkette (deren maximale Länge auf 220 mm begrenzt ist) miteinander verbundener Klammern wird nicht als Spielzeug angesehen. Wenn eine oder beide Klammern einfache Formen aufweisen und durch Farbgebung oder Aufdruck verziert sind, wird das Produkt noch nicht zu einem Spielzeug. Wenn jedoch die Befestigung am Kleidungsstück des Kindes durch Anbringen von z. B. einem kleinen Weichspielzeug ansprechender gemacht wird, wird das gesamte Produkt zu einem Spielzeug, bleibt aber von seinem Charakter her ein Schnullerhalter.

Alleine bunte Perlen machen einen Schnullerhalter noch nicht zwingend zum Spielzeug. Sobald ein Schnullerhalter jedoch mit kinderansprechenden Bildchen, Aufdrucken oder dreidimensionalen Figuren gestaltet ist, ist er als Spielzeug – ähnlich einem Greifring – einzuordnen. Diese Normen gelten: DIN EN 71-1/-2/-3/-9 und DIN EN 12586!

Die Schnuller-Norm DIN EN 12586 verlangt, dass dem Schnullerhalter eine Gebrauchsanweisung beiliegt. Diese muß mindestens folgendes enthalten:

  • Informationen zum sicheren Gebrauch
  • Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nur an der Kleidung zu befestigen
  • Eine Empfehlung, den Schnullerhalter nicht zu benutzen, wenn der Säugling sich in einem Laufstall, einem Bett oder einer Wiege befindet
  • Geeignetes Reinigungsverfahren
  • Ungeeignete Verfahren für Reinigung, Lagerung und Gebrauch
  • Ladungsfähige Adresse des Herstellers/Importeurs

Warnhinweis

Achtung! Vor jedem Gebrauch ist der gesamte Schnullerhalter zu prüfen! Bei ersten Anzeichen von Mängeln oder Beschädigungen bitte wegwerfen. Verlängern Sie niemals den Schnullerhalter!

Befestigen Sie den Schullerhalter niemals an Gurten, Bändern oder losen Teilen der Kleidung! Ihr Kind kann sich strangulieren! Bitte heben Sie diese Hinweise auf!

Der Warnhinweis muss vor dem Kauf ersichtlich sein, das bedeutet:
[unordered_list style=“tick“]

  • direkt am Schnullerhalter angebracht sein
  • in der Produktbeschreibung im Online-Shop stehen

[/unordered_list]

Für Schnuller allgemein gibt es einen eigenen Normen-Entwurf, die DIN EN 1400.

Quellen:
DIN EN 71 und DIN EN 12586, Beuth-Verlag
Beschlüsse des AK 2.2 „Spielzeug“, Beschlussliste Stand 03 – 2014, ZLS München
Foto: Mommy & Mini, www.mommyundmini.de