Bietet Ihr Spielzeug zum Verkauf in der ganzen EU an, müssen Warnhinweise und Anleitungen in die jeweilige Landessprache jedes Landes, in das das Spielzeug ausgeführt wird, übersetzt sein. Die EU hält dafür eine Liste der Warnhinweise bereit.
Beispiel: ein Kunde aus Polen bestellt in eurem Shop ein Spielzeug, so müsst Ihr alle nötigen Angaben zur sicheren Verwendung des Spielzeuges auf polnisch übersetzt mitsenden. Auch ausländische Kunden müssen VOR dem Kauf über Alterseinschränkungen (das Piktogramm reicht aus) und Warnhinweise informiert werden, d.h. dass die übersetzten Warnhinweise schon im Online-Shop lesbar sein müssen.
Bei Versand in die USA (amerikan. Spielzeugnorm: ASTM F963) und andere Nicht-EU-Länder gelten wieder andere Bestimmungen, die es einzuhalten gilt, z.B. die Zoll-Bestimmungen. Die Produktbeschreibungen müssen jedoch zumindest auch auf Englisch verfasst sein.
Beispiel-Warnhinweise
- DE: ACHTUNG! Nicht geeignet für Kinder unter 36 Monaten, wegen Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile. Anschrift des Herstellers aufbewahren.
- EN: WARNING! CHOKING HAZARD. Small parts. Not for children under 3 years. Keep the adress of the company.
- FR: Ne convient pas pour les enfants de moins de trois ans contient de petites pièces pouvant être absorbées. Veuillez conserver l’adresse.
- NL: Adres bewaren – Niet geschikt voor kinderen beneden 3 jaar – kleine onderdelen Kunnen worden ingeslikt!
- IT: Non adatto a bambini di età inferiore ai 3 anni a causa di piccole parti e piccole palline – Pericolo di soffocamento.
Warnhinweise für die Schweiz müssen zumindest in italienischer Sprache angegeben sein.
Quellen
Art. 8 Abs. 1 b Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
EU-Kommission Übersetzung der Warnhinweise in die EU-Amtssprachen