Praktisch und modisch, aber für Kinder zu gefährlich
So praktisch Kordeln und Zugbänder an Kleidung auch sind, für Kinder können sie schnell zur Falle werden. Insbesondere Kordeln im Halsbereich stellen eine große Gefahr dar, wenn sie sich in Spalten von Spielplatzgeräten, Rolltreppen, Bustüren/U-Bahntüren oder Fahrradspeichen verfangen. Allein in Berlin strangulierten sich 2003 zwei Kleinkinder in Kindertagestätten, weil sie mit der Kapuzenkordel am Einsitzbereich einer Rutschbahn hängenblieben.
Rechtliche Einordnung, Normen
Textilien dürfen gewerbsmäßig in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Als Verbraucherprodukte fallen Textilien unter anderem unter die europäische Richtlinie 2001/95/EG über die „Allgemeine Produktsicherheit“. In Deutschland ist 2004 die Umsetzung in nationales Recht durch das „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ (GPSG) erfolgt, welches am 1. Dezember 2011 durch das „Produktsicherheitsgesetz“ (ProdSG) abgelöst wurde. Auch das neue Produktsicherheitsgesetz schreibt vor, dass nur sichere Produkte in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Um für Kinder möglichst jede Gefahr des Verfangens oder Hängenbleibens durch Bekleidung auszuschließen, gilt seit 2005 die europäische Norm DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung; Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung; Anforderungen“ (aktuelle Fassung: DIN EN 14682:2015-03). Sie legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung – einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung – für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest.
Nicht in den Anwendungsbereich der Norm fallen dagegen Artikel für Säuglinge und Kleinkinder (wie z. B. Lätzchen, Windeln, Schnullerhalter), Schuhwaren, Accessoires (wie z. B. Handschuhe, Mützen, Schals, Gürtel) oder Theaterkostüme.
Herstellungs-Tipps
- Trennt von bereits vorhandener oder bei aus zweiter Hand erworbenen Kleidungsstücken unbedingt die Kordel ab.
- Nutzt als Alternative für Kordeln oder Schnüre Klettverschlüsse und Druckknöpfe.
- Kann auf Kordeln nicht verzichtet werden, sorgt für eine „Sollreißstelle“ oder einen Sicherheitsverschluss (z.B. bei Schlüsselbändern). Entfernt hierfür die Kordel aus dem Kleidungsstück, schneidet sie in der Mitte durch, näht sie mit ein bis zwei Stichen wieder zusammen und ziehen sie wieder ein. Unter Belastung reißt die Kordel an der vernähten Stelle auf. Die Kordel-Enden sollten maximal acht Zentimeter an jedem Ende herausschauen.
- Brustbeutel (Sicherheitsverschluss!) nicht um den Hals, sondern quer über die Schulter tragen. Beim Klettern abnehmen oder unter der Kleidung tragen.
- Auch Schnüre im Saum- oder Taillenbereich sind fürs Kind gefährlich. Sie können sich insbesondere bei sich schließenden Türen von U-Bahnen, Bussen oder bei Rolltreppen einklemmen.
…und privat
- Fahrradhelme beim Spielen oder Toben immer absetzen. In Kletternetzen könnte der Körper des Kindes durchrutschen, während sich der Kopf mit dem Fahrradhelm darin verfängt.
- Die Enden von langen Schals immer in die Kleidung stecken.
Quellen:
Produktsicherheitsgesetz
EU pressReleases „Risiken durch Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung“
BEUTH Verlag DIN EN 14682:2015-032
Unfallkasse Berlin