Schnullerhalter sind oft auch Spielzeug!
Schnullerhalter müssen der Norm für Schnullerhalter (DIN EN 12586) entsprechen. Die Spielzeugnorm schreibt die CE-Kennzeichnung und eine vollständige Konformitätserklärung vor. (Öffentlich)
Schnullerhalter müssen der Norm für Schnullerhalter (DIN EN 12586) entsprechen. Die Spielzeugnorm schreibt die CE-Kennzeichnung und eine vollständige Konformitätserklärung vor. (Öffentlich)
Spielzeug, das fälschlicherweise für Lebensmittel gehalten werden könnte und von dem dadurch eine Gesundheitsgefahr ausgeht, darf auf dem EU-Markt nach Richtlinie 87/357/EWG nicht vertrieben werden. Auch Seifen, Radiergummies, Lipbalms, Kerzen oder Deko-Artikel dürfen nicht den Anschein eines Lebensmittels erwecken, wenn bei Verwechselung eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann. (Öffentlich)
„Lätzchen mit gummiertem Aufdruck im Laden links liegen lassen.“ Das rät die Verbraucher-Zeitschrift Öko-Test. Oft weisen die Aufdrucke stark erhöhte Gehalte an PAK-Verbindungen, das sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf. Und diese stehen zum Teil unter Krebsverdacht. (Öffentlich)
Um für Kinder möglichst jede Gefahr des Verfangens oder Hängenbleibens durch Bekleidung auszuschließen, gilt seit 2005 die europäische Norm DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung; Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung; Anforderungen“ (aktuelle Fassung: DIN EN 14682:2008-02). Sie legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung – einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung – für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest. (Öffentlich)
Seit gestern, dem 01.08.2012, ist die „Button-Lösung“ für Online-Shops Gesetz. Im Moment herrscht noch viel Unsicherheit auf Seiten der Handelsplattformbetreiber und Online-Shopbesitzer. (Öffentlich)
Impressumspflicht für facebook-Fanpages
Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O 54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen. (Öffentlich)