von Nadja Lüders | Sep. 24, 2013 | Achtung
Nach einem Beschluss des Arbeitskreises A.K. 2.2. “Spielzeugsicherheit” müssen Bastelsets für Plüsch- und Stofftiere die Vorgaben der Spielzeugrichtlinie erfüllen. Dem Kind muss es durch eingehende Anleitung möglich sein, ein nach DIN EN 71 konformes Textilspielzeug für Kinder unter 36 Monaten – mit oder ohne Hilfe eines Erwachsenen – zu fertigen. (Öffentlich)
von Nadja Lüders | Apr. 21, 2013 | Achtung, Extern
Bietet Ihr Spielzeug zum Verkauf in der ganzen EU an, müssen Warnhinweise und Anleitungen in die jeweilige Landessprache jedes Landes, in das das Spielzeug ausgeführt wird, übersetzt sein. (Öffentlich)
von Nadja Lüders | Feb. 6, 2013 | Achtung, Spielzeugherstellung
Schnullerhalter müssen der Norm für Schnullerhalter (DIN EN 12586) entsprechen. Die Spielzeugnorm schreibt die CE-Kennzeichnung und eine vollständige Konformitätserklärung vor. (Öffentlich)
von Nadja Lüders | Feb. 6, 2013 | Achtung
Spielzeug, das fälschlicherweise für Lebensmittel gehalten werden könnte und von dem dadurch eine Gesundheitsgefahr ausgeht, darf auf dem EU-Markt nach Richtlinie 87/357/EWG nicht vertrieben werden. Auch Seifen, Radiergummies, Lipbalms, Kerzen oder Deko-Artikel dürfen nicht den Anschein eines Lebensmittels erwecken, wenn bei Verwechselung eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann. (Öffentlich)
von Nadja Lüders | Feb. 6, 2013 | Achtung, CE-Prüfung/Hilfestellungen, Extern
„Lätzchen mit gummiertem Aufdruck im Laden links liegen lassen.“ Das rät die Verbraucher-Zeitschrift Öko-Test. Oft weisen die Aufdrucke stark erhöhte Gehalte an PAK-Verbindungen, das sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe auf. Und diese stehen zum Teil unter Krebsverdacht. (Öffentlich)
von Nadja Lüders | Feb. 6, 2013 | Achtung, CE-Prüfung/Hilfestellungen, Extern
Um für Kinder möglichst jede Gefahr des Verfangens oder Hängenbleibens durch Bekleidung auszuschließen, gilt seit 2005 die europäische Norm DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung; Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung; Anforderungen“ (aktuelle Fassung: DIN EN 14682:2008-02). Sie legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung – einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung – für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest. (Öffentlich)