Nach Informationen von RA Thomas Schwenke haben die Zahl an Abmahnungen wegen Impressumsfehlern auf Facebook-Fanseiten rapide zugenommen.
Impressumspflicht für facebook-Fanpages
Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O 54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen.
Ein Impressum muss vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Einfach erkennbar (Bezeichnung: Impressum, Kontakt, Über uns)
- Unmittelbar erreichbar (2-Klick-Regelung)
- Eindeutig
- Ständig verfügbar (auch in den mobilen Apps)
Es gibt mehre Wege die Impressumspflicht zu erfüllen, eine verständliche Anleitung findet ihr auf www.allfacebook.de