Nach Informationen von RA Thomas Schwenke haben die Zahl an Abmahnungen wegen Impressumsfehlern auf Facebook-Fanseiten rapide zugenommen.

Impressumspflicht für facebook-Fanpages

Im November letzten Jahres hat das Landgericht Aschaffenburg (Urteil vom 19. August 2011 · 2 HK O 54/11) bestätigt, dass auch Facebookseiten ein Impressum benötigen.

Ein Impressum muss vor allem die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Einfach erkennbar (Bezeichnung: Impressum, Kontakt, Über uns)
  • Unmittelbar erreichbar (2-Klick-Regelung)
  • Eindeutig
  • Ständig verfügbar (auch in den mobilen Apps)

Es gibt mehre Wege die Impressumspflicht zu erfüllen, eine verständliche Anleitung findet ihr auf www.allfacebook.de

Impressum-Generator für facebook

eRecht24

IMPRESSUM.GENERATOR

tabmaker.de

Verlasst euch nicht auf Impressums-Apps alleine, sondern nutzt zusätzlich die Infobox eurer Facebookseite zur Platzierung des Impressums oder eines eindeutigen Impressumslink.