Seit gestern, dem 01.08.2012, ist die "Button-Lösung" für Online-Shops Gesetz. Im Moment herrscht noch viel Unsicherheit auf Seiten der Handelsplattformbetreiber und Online-Shopbesitzer.

Leider scheinen die großen Handelsplattformen mit der rechtskonformen Umsetzung ihre Schwierigkeiten zu haben und treiben damit reihenweise ihre Kunden, die Online-Händler, zur Verzweiflung. Im DaWanda-Forum herrscht Ausnahmezustand. Der Forum-thread "Button-Regelung" fasst inzwischen über 2000 Einträge, viele Shopbetreiber haben ihre DW-Shops vorsichtshalber auf "pausieren" gestellt.

Eine sehr gute Übersicht über die wichtigsten Änderungen und einen Leitfaden zur Button-Regelung findet ihr bei der it-recht kanzlei münchen und bei shopbetreiber-blog.

Eine konkrete Umsetzung der kompletten Button-Lösung wird sich erst noch durch feedback der Benutzer/Käufer entwickeln, meint RA Michael Neuber, Justiziar des BVDW: "Während die Gestaltung des Bestell-Buttons keine größeren Probleme bereiten sollte, bestehen noch rechtliche Unklarheiten zur Frage der Gestaltung und Platzierung der vorab zu erteilenden Informationen. Hier wird die Praxis zeigen müssen, welche Ausgestaltungen sich letztendlich bewähren.“

Den Spielzeugkleinherstellern raten wir unter "wesentlichen Merkmale" auch die Altersempfehlung/beschränkung und ggf. den Warnhinweis "Nicht für Kinder unter 36 Monate geeignet..." aufzunehmen. Denn diese Angaben stellen eine wesentliche Kaufentscheidung dar.

Quellen

it-recht kanzlei münchen>
shopbetreiber-blog

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.