Blog / CE News
Warnhinweise in den EU-Amtssprachen
Für alle Spielzeughersteller, die außerhalb von Deutschland verkaufen ist das neue Dokument der EU-Kommission mit den Übersetzung der wichtigsten Warnhinweise in den EU-Amtssprachen sehr nützlich! (Öffentlich)
Geburtskissen sind Babyartikel!
Babyartikel fallen unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und dürfen daher auch nicht mit einem CE-Zeichen für Spielzeug versehen werden. Dennoch wird die Sicherheit von Babyartikeln oft nach der Spielzeugnorm EN 71 überprüft, da Spielzeug und Babyartikel ähnliche Risken aufweisen. (Öffentlich)
Wer nicht fragt ist dumm – das novellierte Verbraucherschutzgesetz (VIG)
Kennt ihr schon das novellierte Verbraucherschutzgesetz (VIG), das am 01.09.2012 in Kraft getreten ist? Verbraucher können mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten von Behörden verlangen. Das VIG gilt jetzt nicht mehr nur für Lebensmittel und körpernahe Verbraucherprodukte (wie Kleidung und Spielzeug), sondern z.B. auch für Meterware/Textilien, Bastelmaterialien, Heimwerkerbedarf und Möbel. (Öffentlich)
Melamin kann krank machen!
Vorsicht bei den beliebten bunt bedruckten Kindertellern! Melamin steht in Verdacht, Erkrankungen im Blasen- und Nierensystem zu verursachen. Das enthaltene Formaldehyd kann Allergien hervorrufen, Haut, Atemwege oder Augen reizen sowie beim Einatmen Krebs im Nase-Rachen-Raum verursachen. (Öffentlich)
Unterstützung aus der Politik – kleine Anfrage
Bastelmaterial und Kindertextilien sollten für Babys und Kleinkinder gesundheitlich unbedenklich sein. Wenn Bastelmaterialien/Textilien damit beworben werden, dass aus ihnen Spielzeug gefertigt werden kann, sollten sie zumindest die Schadstoffgrenzwerte der Spielzeugrichtlinie nachweislich einhalten. Die Bundestagsabgeordnete und verbraucherpolitische Sprecherin Nicole Maisch (Bündnis 90/Die Grünen) unterstützt unsere Forderung nach nachweislich unbedenklichen Materialien zur Spielzeugherstellung und nahm unsere Problematik in ihre „kleine Anfrage“ an die Bundesregierung mit auf. (Öffentlich)
Keine Werbung mit der CE-Kennzeichnung!
Die CE-Kennzeichnung für Spielzeug besagt lediglich, dass das Spielzeug vom Hersteller nach den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hergestellt wurde. Mit dem CE-Zeichen bestätigt er die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften. Es ist ein Behörden-Kennzeichen, ähnlich einem Pass. Ohne CE-Kennzeichnung darf Spielzeug in der EU nicht verkauft werden. (Öffentlich)