Namenskissen

Geburtskissen/Namenskissen, Foto: privat

 

Namenskissen/Geburtskissen (Kuschelkissen) sind Babyartikel

Wir werden oft gefragt, ob quadratische Kinderkissen – z.B. Tauf- und Namenskissen – auch als Spielzeug einzuorden sind und die CE-Kennzeichnung benötigen. Quadr. Babykissen (z.B. mit Geburtsdatum etc.) sind zwar nicht zwingend als Spielzeug einzuordnen (Grauzone), aber sie sind ein Babyartikel. Nach Richtlinie 2005/84/EG werden Babyartikel als „jedes Erzeugnis, das dazu bestimmt ist, den Schlaf, die Entspannung, die Hygiene, das Füttern und das Saugen von Kindern zu erleichtern“ definiert.

Als Babyartikel definiert sind somit u.a. auch:

  • Lätzchen
  • Schnullertaschen
  • Wickelauflagen
  • Babydecken
  • Geburts-/Tauf-/Namenskissen
  • Stillkissen/Lagerungshilfen (eventuell auch CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt Klasse I)
  • Nestchen/Babybettumrandungen
  • Babyschlafsäcke
  • die dem Baby zugänglichen Teile von Babyschalen/Autositzen, Kinderwagen/Buggys und Tragehilfen
  • Hochstühle und deren textile Teile
  • Babyhängematten
  • Baby-Kirschkernwärmekissen (CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt Klasse I)

Babyartikel fallen unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und dürfen daher auch nicht mit einem CE-Zeichen für Spielzeug versehen werden. Dennoch wird die Sicherheit von Babyartikeln oft nach der Spielzeugnorm EN 71 überprüft, da Spielzeug und Babyartikel ähnliche Risken aufweisen.

Nachtrag 2015: Kuschelkissen werden inzwischen häufig von der Gewerbeaufsicht als Spielzeug eingeordnet, daher sollten diese im Zweifelsfall CE-gekennzeichnet werden.

Achtung!

Anders verhält es sich bei Kissen in Kuscheltierform oder bei Kissen, die Fühlelemente aufweisen. Diese sind als Spielzeug einzuordnen und bedürfen der CE-Kennzeichnung für Spielzeug.

Quellen:

www.dolceta.eu – Online Consumer Education

www.europa.eu – Europäische Union