Stoff

Sind diese ganzen Farben tatsächlich unbedenklich für Babyartikel und Spielzeug? Der Hersteller muss darüber Auskunft geben, wenn er damit wirbt.

Das ist neu!

Kennt ihr schon das novellierte Verbraucherschutzgesetz (VIG), das am 01.09.2012 in Kraft getreten ist? Verbraucher können mit Hilfe des Verbraucherinformationsgesetzes konkrete Auskunft zu bestimmten Produkten oder Sachverhalten von Behörden verlangen. Das VIG gilt jetzt nicht mehr nur für Lebensmittel und körpernahe Verbraucherprodukte (wie Kleidung und Spielzeug), sondern z.B. auch für Meterware/Textilien, Bastelmaterialien, Heimwerkerbedarf und Möbel.

Wer nicht fragt bleibt dumm

Bei Schwierigkeiten die nötigen Informationen von euren Materialanbietern hinsichtlich der Eignung für Spielzeug zu erhalten, sollten euch zukünftig auch die zuständigen Behörden durch gezieltes Nachfragen unterstützen. Habt ihr also bei euren Materialanbietern nach der Eigung zur Spielzeugherstellung und Belegen durch entsprechende Prüfzertifikate/Bestätigungen gefragt, könnt ihr im nächsten Schritt auch die zuständigen Behörden einbeziehen.

Beispiel

Macht ein Materialhersteller damit Werbung, dass aus seinen Materialien (Holz, Perlen, Stoff, Filz, Füllwatte etc.) Spielzeug/Babyartikel hergestellt werden können, sollten Verbraucher annehmen dürfen, dass auch die gesetzlichen Richtlinien (Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) für Schadstoffe (REACH, DIN EN 71-3/-9) nachweisbar (Prüfberichte, Herstellungsbelege) eingehalten werden. Wie unsere Nachfragen der letzten Zeit bei großen und kleinen Materialherstellern und -anbietern zeigen, ist das leider sehr oft nicht der Fall.

Konkrete Auskunft über die Inhaltsstoffe, Herstellungsweise und Herkunft

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) schreibt auf seiner Website:

"...Dieser Anspruch gilt nicht nur bei Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit, sondern er umfasst auch alle anderen wichtigen Bereiche wie etwa die Kennzeichnung, die Herkunft, die Beschaffenheit oder die Herstellung der Erzeugnisse. Eingeschlossen sind dabei auch die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe verwendeten Verfahren..."

Was kostet das?

Einfache Anfragen (bis 250 €) sind kostenfrei. Lasst euch jedoch vor möglichen Kosten nicht schrecken, ein Kostenvoranschlag muss auch hier vorher erfolgen, so dass ihr eure Anfrage immer noch zurückziehen könnt. Anfragen zu möglichen Rechtsverstößen sind kostenlos und müssen vom zuständigen Amt geprüft werden.

Quellen

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
BMELV - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz