CE

Was bedeutet das CE-Zeichen?

Die CE-Kennzeichnung für Spielzeug besagt lediglich, dass das Spielzeug vom Hersteller nach den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hergestellt wurde. Mit dem CE-Zeichen bestätigt er die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften. Es ist ein Behörden-Kennzeichen, ähnlich einem Pass. Ohne CE-Kennzeichnung darf Spielzeug in der EU nicht verkauft werden.

Ist CE-gekennzeichnetes Spielzeug unabhängig geprüft oder kontrolliert?

Antwort: Nein! Die CE-Kennzeichnung ist eine behördliche Vorgabe und hat nichts mit einem Prüfzertifikat zu tun. Es ist kein Qualitätszeichen, sondern eine reine Notwendigkeit zum Verkauf auf dem europäischen Markt. Spielzeuge werden nicht (zwingend) vor dem Inverkehrbringen durch Behörden oder unabhängige Stellen kontrolliert. Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung eigenverantwortlich an.

Darf ich mit der CE-Kennzeichnung Werbung machen?

Nein. Die CE-Kennzeichnung ist eine Selbstverständlichkeit im europäischen Spielwarenverkehr und sie ist zwingend vorgeschrieben. Artikelbeschreibungen wie „CE-geprüft“ oder „CE-zertifiziert“ sind abmahnbar, da sie eine „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ darstellen. Dies hat das OLG Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 21. Juni 2012, Az.: 6 U 24/11) festgestellt.

Was darf ich im Online-Shop hinsichtlich der Sicherheit/Qualität meines Spielzeuges schreiben?

Die Normenanwendung ist im Gegensatz zur Erfüllung der Spielzeugrichtlinie nicht verpflichtend. Die Normen der DIN EN 71 stellen eine Art Handbuch zur Erfüllung der Vorgaben der Spielzeugrichtlinie dar. Fertigt ein Spielzeughersteller nach DIN EN 71, wird von den Behörden die Konformität angenommen, solange es keine Vorfälle gibt. Mit der Normenanwendung erleichtert sich der Hersteller demnach die Arbeit und schafft sich eine gewisse geschäftliche Sicherheit. Aussagen wie „Unsere Spielzeuge entsprechen der DIN EN 71-…“ oder „Unsere Spielzeuge stellen wir nach den Vorgaben der Spielzeugnorm DIN EN 71-… her“ sind – wenn zutreffend – zulässig. Ebenso darf mit Prüfzertifikaten einer unabhängigen Stelle geworben werden, wie z.B. dem GS-Siegel für geprüfte Sicherheit.

Quellen

www.shopbetreiber-blog.de