von Nadja Lüders | Feb 6, 2013 | Achtung, CE-Prüfung/Hilfestellungen, Extern
Um für Kinder möglichst jede Gefahr des Verfangens oder Hängenbleibens durch Bekleidung auszuschließen, gilt seit 2005 die europäische Norm DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung; Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung; Anforderungen“ (aktuelle Fassung: DIN EN 14682:2008-02). Sie legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung – einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung – für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest. (Öffentlich)
von Nadja Lüders | Feb 6, 2013 | Achtung, CE-Prüfung/Hilfestellungen, Extern
Für alle Spielzeughersteller, die außerhalb von Deutschland verkaufen ist das neue Dokument der EU-Kommission mit den Übersetzung der wichtigsten Warnhinweise in den EU-Amtssprachen sehr nützlich! (Öffentlich)
von Nadja Lüders | Feb 6, 2013 | Achtung, Extern, Spielzeugherstellung
Babyartikel fallen unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und dürfen daher auch nicht mit einem CE-Zeichen für Spielzeug versehen werden. Dennoch wird die Sicherheit von Babyartikeln oft nach der Spielzeugnorm EN 71 überprüft, da Spielzeug und Babyartikel ähnliche Risken aufweisen. (Öffentlich)
von Nadja Lüders | Dez 30, 2012 | Achtung, CE-Prüfung/Hilfestellungen, Extern
Die CE-Kennzeichnung für Spielzeug besagt lediglich, dass das Spielzeug vom Hersteller nach den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hergestellt wurde. Mit dem CE-Zeichen bestätigt er die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften. Es ist ein Behörden-Kennzeichen, ähnlich einem Pass. Ohne CE-Kennzeichnung darf Spielzeug in der EU nicht verkauft werden. (Öffentlich)