Sicherheit von Kinderkleidung

Sicherheit von Kinderkleidung

Um für Kinder möglichst jede Gefahr des Verfangens oder Hängenbleibens durch Bekleidung auszuschließen, gilt seit 2005 die europäische Norm DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung; Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung; Anforderungen“ (aktuelle Fassung: DIN EN 14682:2008-02). Sie legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung – einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung – für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest. (Öffentlich)

Warnhinweise in den EU-Amtssprachen

Geburtskissen sind Babyartikel!

Babyartikel fallen unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und dürfen daher auch nicht mit einem CE-Zeichen für Spielzeug versehen werden. Dennoch wird die Sicherheit von Babyartikeln oft nach der Spielzeugnorm EN 71 überprüft, da Spielzeug und Babyartikel ähnliche Risken aufweisen. (Öffentlich)

Warnhinweise in den EU-Amtssprachen

Keine Werbung mit der CE-Kennzeichnung!

Die CE-Kennzeichnung für Spielzeug besagt lediglich, dass das Spielzeug vom Hersteller nach den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG hergestellt wurde. Mit dem CE-Zeichen bestätigt er die Konformität seines Produkts mit den einschlägigen Vorschriften. Es ist ein Behörden-Kennzeichen, ähnlich einem Pass. Ohne CE-Kennzeichnung darf Spielzeug in der EU nicht verkauft werden. (Öffentlich)