Wärmekissen müssen das CE-Zeichen tragen!
Wärmekissen mit Bewerbung von Heilwirkung wie „zur Linderung bei Bauchschmerzen“ sind ein „Medizinprodukt der Klasse 1 – DE/CA22/119-2“ und müssen mit dem CE-Zeichen für Medizinprodukte gekennzeichnet sein.
Hat das Wärmekissen auch noch einen Spielcharakter, z.B. durch die Form eines Kuscheltieres, fällt es zusätzlich unter die Spielzeugnorm und bedarf der Konformitätserklärung für Spielzeug. (Öffentlich)