Wärmekissen
Wärmekissen „zur Linderung bei Bauchschmerzen“ sind ein „Medizinprodukt der Klasse 1 – DE/CA22/119-2“ und müssen mit dem CE-Zeichen für Medizinprodukte gekennzeichnet sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Wärmekissen bedürfen einer technischen Dokumentation, die auch die Konformitätserklärung beinhaltet.
Wärmekissen mit Spielzeugcharakter
Hat das Wärmekissen zusätzlich einen Spielcharakter, z.B. durch die Form eines Kuscheltieres, fällt es zudem unter die Spielzeugrichtlinie (und den dazugehörigen Normen) und bedarf der CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für Spielzeug.
Bitte dringend beachten: da die Gefahren dieser Art von Spielzeugen bisher NICHT in den harmonisierten Spielzeugnormen der EN 71 berücksichtigt sind, muss eine EG-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle beauftrag werden. Im Falle von Spielzeugen mit Wärmefunktion ist somit die Eigenprüfung nicht möglich!
Körnerfüllung = kleine Teile
Weichspielzeug, das kleine Teile enthält (z.B. Styroporkugeln, Granulat, Körner) muß laut VIS Bayern (Verbraucherinformationssystem Bayern) so bezogen sein, dass die Kleinteile nicht durch eine Öffnung in der Naht oder durch das Material der Hülle dringen können. Granulat, also auch Körner und Kerne, Dinkelsprelz – wenn sie kleiner als 3 mm im Durchmesser sind – sollte zusätzlich in eine Hülle eingenäht sein. Damit ist sichergestellt, dass beim Platzen der Außenhülle, kein Material herausrieselt. Die Bestimmungen für die Beschaffenheit der Nähte bei Textilspielzeug mit weicher Füllung (bzw. Granulatfüllung) sind der Spielzeugnorm DIN EN 71-1 (Mechanische Sicherheit von Spielzeug) zu entnehmen.
Duftkissen & Wärmefunktion
Nach einem Beschluss des Arbeitskreises (AK) 2.2., Stand 12-2014/EK2/22-01 TOP 2.6 vom 30.05.2001 wird für Plüschtiere und andere Spielzeuge mit Duftkissen und Wärmefunktion empfohlen:
Somit ist der Zusatz von natürlichen Aromastoffen zwar möglich, muss aber im Einzelfall (Konzentration, Beschaffenheit etc.) auf seine allergenisierende Wirkung insbesondere für Kleinkinder untersucht werden. Das BfR (Bundesamt für Risikobewertung) schreibt hingegen:
Hygiene
Zu Beachten ist, dass Spielzeug (für Kinder unter 36 Monaten) waschbar sein muss (mind. Handwäsche/abwaschbar) und es muss nach der Wäsche genauso sicher sein wie davor. Um die Hygiene zu gewährleisten, empfiehlt es sich die Körnerfüllung in eine einfache herausnehmbare Hülle einzunähen, so dass die Spielzeughülle separat gewaschen werden kann. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, Anhang V Hygiene 1.,2.:
2. Spielzeug, das zur Verwendung durch Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, ist so zu gestalten und herzustellen, dass es gereinigt werden kann. Textilspielzeug muss zu diesem Zweck waschbar sein, es sei denn es enthält einen Mechanismus, der beschädigt werden könnte, wenn er eingeweicht wird. Das Spielzeug muss die Sicherheitsanforderungen auch nach der Reinigung gemäß dieser Nummer und den Anweisungen des Herstellers erfüllen.
Hygienehinweise für Dinkelspelzfüllungen
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) steht in seinem Bericht von 2003 der Verwendung von Kissen mit Getreidespelzfüllungen, sog. „Dinkelspelzkissen“, besonders für Allergiker und Kleinkinder kritisch gegenüber. Naturkörnerkissen können durch falsche, zu feuchte Lagerung, schnell mit Schimmelpilzen und Bakterien belastet sein, auf die gerade Allergiker und immunschwache Personen empfindlich reagieren. Das BfR empfiehlt, dass Kissen mit Getreidespelzfüllungen von den Herstellern mit deutlichen Hinweisen für eine sichere Nutzung versehen werden. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit einer trockenen Lagerung. Die Kissen sollten außerdem den Hinweis tragen, dass eine unsachgemäße Nutzung gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben kann. Ein entsprechender Hygienehinweis ist sicherlich auch für andere Wärmekissenfüllungen angebracht.
Vorsicht bei der Erhitzung von Dinkel(spelz)kissen: Brandgefahr!
Das Verbraucherportal der Stadt Hamburg warnt vor der Erhitzung von Dinkelkissen.
Keine Erwärmung von Wärmekissen in der Mikrowelle
Die Erwärmung von Körnerkissen in der Mikrowelle führen laut Zeitungsartikeln und Sicherheitsexperten immer wieder zu schlimmen Unfällen. Überhitzte Körnerkissen können die Mikrowelle oder das Bett in Brand setzen. Viele Mikrowellenhersteller verbieten die Erwärmung von Körnerkissen in ihren Gebrauchsanweisungen.
Text aus dem Report des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V.:
Quelle: www.schadenprisma.de
Medinzinprodukt Klasse 1
Informationen und Ansprechpartner zum Inverkehrbringen von einem Medinzinprodukt Klasse 1 findet ihr auf der Website des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und hier.
Quellen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.06.2011, 9 ZB 09.1657″
VIS Bayern
BfArM
Medcert
ifs REPORT – „Überhitzte Körnerkissen“
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, Anhang V Hygiene 1.,2.
http://www.zls-muenchen.de