Jetzt beginnt sie wieder: die närrische Zeit! Daher möchten wir euch ein paar Tips an die Hand geben, wie ihr Karnevals-Kostüme richtig (als Spielzeug) einordnet und herstellt. Grundlage unserer Kurzen Zusammenfassung ist die Spielzeug-Leitlinie Nr. 17 – Karnevalskostüme.

Was ist eine Leitlinie?

Eine Leitlinie wird immer dann heraus gebracht, wenn ein Produkt – wie zum Beispiel Verkleidung/Kostüme – nicht explizit in einer Richtlinie behandelt  wird, es jedoch einer genaueren Betrachtung/Einordnung bedarf. Eine Leitlinie stellt eine Hilfestellung dar (ähnlich einer Norm) und ist nicht verbindlich.

Einordnung

Kinder lieben Verkleidungs- und Rollenspiele. Zwischen 2 und 3 Jahren lernen sie sich eigenständig anzuziehen und sich selbst als Person wahrzunehmen. Die EU-Kommission schreibt in ihrer Leitlinie Nr. 17:

Einordnung von Kostümen für Kleinkinder/Kinder (13 Monate – 14 Jahre):

Karnevalskostüme werden zum Verkleiden verwendet, und die meisten Kinder verwenden sie, um die entsprechende Rolle zu spielen (z. B. Cowboy, Polizist, Prinzessin und Hexe). Wenn diese Produkte – ausschließlich oder nicht ausschließlich – für den Gebrauch beim Spielen durch Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet sind, sollten sie als Spielzeug angesehen werden, natürlich nur, wenn sie eine Größe haben, die für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist. Karnevalskostüme für Erwachsene sind keine Spielzeuge im Sinne der Spielzeugsicherheitsrichtlinie. Die meisten Kinder (vor allem im Kindergarten oder in der Grundschule) verwenden die Kostüme wirklich im Spiel: Sie sind nicht nur als Cowboy oder Prinzessin verkleidet, sie sind dann auch ein Cowboy oder eine Prinzessin.

Einordnung von Kostümen für Babys (0-12 Monate):

Es gibt jedoch starke Zweifel daran, ob sehr kleine Kinder diese Kostüme in dieser Art verwenden können. Karnevalskostüme für Kinder unter einem Jahr werden auf dem Markt mit der CE-Kennzeichnung verkauft. Babys können sich jedoch nicht selbst anziehen, und sie haben auch keine Vorstellung davon, als welche Person sie verkleidet sind und wie sie diese Rolle spielen sollen. Karnevalskostüme für Kinder unter einem Jahr haben keinen Spielwert für die Kinder und sollten daher nicht als Spielzeug angesehen werden.

Fazit

Bei der Altersgruppe über einem Jahr bis 14 Jahre müssen Kostüme zum Verkleiden/Rollenspiel als Spielzeug betrachtet werden.

Herstellung

Bei der Herstellung von Verkleidungen und Karnevalskostümen solltet ihr dringend die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG beachten. Was das bedeutet, haben wir in unseren „Ersten Schritten“ kurz zusammengefasst. Die EU-Leitlinie Nr. 17 sagt hierzu:

Spielzeug-Karnevalskostüme für Kinder müssen alle Anforderungen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie erfüllen. Diese Spielzeuge werden von der Norm EN 71-2 erfasst, teilweise in Kapitel 4.2 „Auf dem Kopf zu tragende Spielzeuge“ (Bärte, Perücken usw.) und insbesondere in Kapitel 4.3 „Rollenspielzeug und Spielzeuge, die vom spielenden Kind als Bekleidung zum Spielen getragen werden“. Das CEN hat ein Begleitdokument zur geänderten Fassung der EN 71-2 herausgegeben, das sich auf Masken und Accessoires bezieht und Informationen zu anwendbaren Testklauseln enthält. Die Konformitätsvermutung besteht durch die harmonisierten Normen, die im Rahmen der Spielzeugsicherheitsrichtlinie für die von diesen Normen erfassten Gefahren veröffentlicht wurden.

Haben eure Kostüme eventuell lange Bänder- und Schnüre?

Dann beachtet auch diese Empfehlungen aus unserem Post zur Sicherheit von Kinderbekleidung:

Die europäische Norm DIN EN 14682 „Sicherheit von Kinderbekleidung; Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung; Anforderungen“ (aktuelle Fassung: DIN EN 14682:2008-02). Sie legt Anforderungen an Kordeln und Zugbänder an Bekleidung – einschließlich Karnevals- und Rollenkostüme sowie Skibekleidung – für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren fest. Nicht in den Anwendungsbereich der Norm fallen dagegen Artikel für Säuglinge und Kleinkinder (wie z. B. Lätzchen, Windeln, Schnullerhalter), Schuhwaren, Accessoires (wie z. B. Handschuhe, Mützen, Schals, Gürtel) oder Theaterkostüme.

Herstellungstips:

  • Nutzt als Alternative für Kordeln oder Schnüre Klettverschlüsse und Druckknöpfe.
  • Kann auf Kordeln nicht verzichtet werden, sorgt für eine „Sollreißstelle“ oder einen Sicherheitsverschluss (z.B. bei Schlüsselbändern). Entfernt hierfür die Kordel aus dem Kleidungsstück, schneidet sie in der Mitte durch, näht sie mit ein bis zwei Stichen wieder zusammen und ziehen sie wieder ein. Unter Belastung reißt die Kordel an der vernähten Stelle auf. Die Kordel-Enden sollten maximal acht Zentimeter an jedem Ende herausschauen.
  • Auch Schnüre im Saum- oder Taillenbereich sind fürs Kind gefährlich. Sie können sich insbesondere bei sich schließenden Türen von U-Bahnen, Bussen oder bei Rolltreppen einklemmen.

Quelle:
LEITLINIE NR. 17, ZUR ANWENDUNG DER RICHTLINIE ÜBER DIE SICHERHEIT VON SPIELZEUG – Karnevalskostüme (Verkleidungs- und Maskenkostüme)