Wir bleiben dran: GOTS weiterhin zur Spielzeugherstellung bestätigt!

Auf unsere Anfrage nach einer Bestätigung dafür, dass sich der GOTS-Standard generell auch zur Textilspielzeug-Herstellung eignet, hat uns Herr Bruegel (Stand 2015) positiv antworten können. 

Seit 11.2019 gelten strengere Grenzwerte in der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Am 15.04.2020 ist die Spielzeugnorm EN 71-3:2019 in Kraft getreten.

Wir haben im Juni 2020 eine erneute Spielzeugmaterial-Bestätigung vom GOTS angefordert, die besagt, dass davon ausgegangen werden kann, dass auch die neuen Grenzwerte eingehalten werden. Bitte lade sie für deine Unterlagen über den Button herunter.

Für dich gilt:

  • GOTS-Richtlinien zu deinen Unterlagen heften
  • GOTS-Bestätigung zu deinen Unterlagen heften
  • GOTS-Händler-Bestätigung (Artikelbeschreibung, Zertifikat-Nummer etc.) zum jeweiligen Material dazu heften
  • Begründung in die Risikobewertung schreiben, warum euch der GOTS-Standard zur Bewertung der chemischen Sicherheit für euer Spielzeug ausreicht.

BEACHTE!

Einige Hersteller, die GOTS-Textilien/Wolle anbieten sind selber nicht GOTS-betriebszertifiziert. Das bedeutet, sie können GOTS-Wolle nicht mit Zertifikat an Einzelhändler/Gewerbetreibende weiterverkaufen, da sie die GOTS-Kette unterbrechen. Du bist jedoch im Sinne der „Sauberen Lieferkette“ darauf angewiesen, dass dein GOTS-Material nicht  durch falsche Lagerung, Verpackung oder Transport verunreinigt wird. Solltest du GOTS-Produkte über einen nicht-zertifizierten Händler/Hersteller beziehen, sollte dieser dir eine zusätzliche Bestätigung ausstellen, dass die Ware unter Berücksichtigung der Vorgaben der GOTS-Richtlinie nicht verunreinigt wurde.

GOTS-Zertifikat ist ein lizenzpflichtiges Textilsiegel!

Das GOTS-Zertifikat ist ein lizenzpflichtiges Textilsiegel, mit dem für die eigenen Produkte nicht geworben werden darf, wenn man nicht selbst ein lizensierter Hersteller/Händler ist.Verwendet man GOTS-zertifizierte Materialien darf man dieses in der Produktbeschreibung leider noch nicht einmal erwähnen. Dafür könnte man abgemahnt werden. Auch die Soffeinzelhändler müssen aufpassen, welche Angaben/Informationen beim Verkauf von GOTS-zertifizierten Stoffen erlaubt/vorgeschrieben sind.

Auf der GOTS-Seite könnt ihr die genauen Lizenzbedingungen – auch für Einzelhändler – im Lizenz- und Labeling-Leitfaden nachlesen. Auch Lillestoff hat hierzu einen gut lesbaren Beitrag verfasst.

NEUESTE Erkenntnis: (05.09.13)
Laut Frau Scheuer vom IVN dürfen wir folgendes schreiben:
„Der Stoff stammt aus einem Betrieb, der GOTS-zertifiziert ist.“

Diesen Satz dürfen wir jedoch nur verwenden, wenn der Stoff nachweislich aus einem GOTS zertifizierten Betrieb stammt! Nachprüfbar ist dies über die Betriebsnummer des Herstellers und die Suchfunktion auf der GOTS-Website.

Produkte, die nicht GOTS-zertifzierbar sind, da sie nicht zertifizierbare Bestandteile haben – z.b. Spieluhren -, dürfen so beworben werden:

„GOTS-zertifizierten Stoff verwendet.“

Unsere Sammelbestellungen fallen unter die Einzelhändlerregelung, da der Stoff nicht bearbeitet wird (Zuschnitt/Verpacken ist keine Weiterverarbeitung im GOTS-Sinne). Wir dürfen das „GOTS“ somit an dich „weitergeben“. Fertigst du daraus jedoch ein Spielzeug, musst du oben genannten Satz verwenden.

Schriftverkehr mit dem GOTS/IVN

Unsere Anfrage vom 14.03.2013, 16:28

Bestätigung über GOTS-Textilien zur Eignung für Spielzeug und Babyartikel

Sehr geehrter Herr Bruegel,

Heike Scheuer vom IVN hat mich an Sie verwiesen. Ich bin Vorsitzende des Vereins für Spielzeug-Manufakturen Wir machen Spielzeug e.V..

Zur Spielzeugherstellung empfehlen wir unseren Mitgliedern GOTS-zertifizierte Textilien zu verwenden, weil diese bereits schadstoffarm hergestellt werden. Wir hatten vorab Gespräche mit dem IVN und deren Chemikern, die uns die Eignung (Abgleich mit den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie und EN 71-3/-9) bestätigt hatten.

Für die Sicherheitsbewertungen unserer Materialien, bräuchten wir eine schriftliche Bestätigung über die unbedenkliche Verwendung in Babyartikeln und Spielzeug für unsere Unterlagen. Frau Scheuer hat gesagt, dass ein entsprechendes Schriftstück schon vorliegt, welches wohl auch von Lebenskleidung, unserem Kooperationspartner, angefordert wurde. Bitte senden Sie uns diese Bestätigung ebenfalls zu.

Mit besten Dank und freundlichen Grüßen,

Nadja Lüders, Vorstand Wir machen Spielzeug e.V. 

21.03.2013, 12:29 RE: Bestätigung über GOTS-Textilien zur Eignung für Spielzeug und Babyartikel

Sehr geehrte Frau Lüders,

Danke für Ihre Anfrage.

Von einem diesbezüglichen Schriftstück ist mir allerdings nichts bekannt.

GOTS zertifizierte und gelabelte Artikel müssen alle Kriterien, die im GOTS gelistet sind, erfüllen. Weltweit kann dann jeder Interessent die öffentlich verfügbaren GOTS Kriterien mit seinen Referenzkriterien vergleichen und eine Bewertung vornehmen.

Sie können aber davon ausgehen, dass keine Chemikalien, die nach GOTS zulässig wären, in einer EN Norm aus umwelt- oder toxikologischen unzulässig wären.

Mit freundlichen Grüssen

Technical Director, Global Organic Textile Standard

UPDATE 2020

Es war einiges an Zeitaufwand und Überzeugungsarbeit notwendig, um erneut eine Bestätigung vom GOTS für die Spielzeugeignung zu erhalten. Lest gerne selbst den Briefverkehr, dem zahlreiche Telefonate und Mails voran gingen.

Anfrage vom 04.06.2020 per E-Mail

Guten Tag Frau Dormann,

wir haben zur chemischen Bewertung von GOTS-zertifizierten Textilien bisher auf die GOTS-Bestätigung gebaut, die uns Herr Brügel 2015 zur Verfügung gestellt hat. Sie finden die Bestätigung anbei.

Inwiefern nimmt der GOTS von der damaligen Aussage Abstand?

Ich frage darum so konkret, weil wir als Verein den GOTS-Standard massiv für die Herstellung von Spielzeug und Babyartikeln beworben haben. Durch unsere Mitglieder wurde eine hohe Nachfrage generiert, was die GOTS-Zertifizierung großer deutscher Textilhersteller begünstigt hat. Wenn wir nicht mehr auf den GOTS-Standard bei der chemischen Bewertung vertrauen können, werden unsere Mitglieder die GOTS-zertifizierten Textilhersteller anschreiben und um Informationen bezüglich der Einhaltung der Grenzwerte für Spielzeug fragen. Diese werden sehr wahrscheinlich auf den GOTS-Standard verweisen. Wir werden den Herstellenden dann mitteilen, dass der GOTS-Standard uns keine Bestätigung (mehr) ausstellen möchte, dass in Bezug auf Babyartikel und Spielzeug alle bedenklichen Schadstoffe in der Zertifizierung erfasst und somit bereits in der Herstellung ausgeschlossen werden.
Ist der GOTS-Standard nur ein zahnloser Tiger in Bezug auf „toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel, Azofarbstoffe, PVC, Nickel, Chrom…“?

Ohne Bestätigung werden wir den GOTS-Standard nicht mehr uneingeschränkt empfehlen. Schade, denn uns liegt die sichere und nachhaltige Herstellung von Spielzeug sehr am Herzen.

Bitte unterstützen Sie uns weiterhin dabei, dass unsere Mitglieder aus Überzeugung GOTS-zertifizierte Textilien für die Herstellung ihrer Spielzeuge nutzen.

Die erlösende Antwort per Email vom 04.06.2020
Sehr geehrte Frau Lüders,
Haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und auch, dass Sie den Brief noch einmal angehängt haben. So haben wir nämlich geklärt, dass dies alles genauso noch gilt wie in dem Brief von Herrn Brügel bestätigt wurde. Brauchen Sie dies noch einmal in einer aktuellen Version, sprich mit aktuellen Datum?
Mit freundlichen Grüßen/Best regards,
Franziska Dormann
Representative in Germany, Austria and Switzerland
 
GOTS
Global Organic Textile Standard