Es gibt einige Siegel im Bereich Textilien. Wir erklären euch, welche für die Spielzeugherstellung von Nutzen sind.

kbA (kontrolliert biologischer Anbau) / kbT (kontrolliert biologische Tierhaltung)

Ein Rohstoff aus kbA/kbT ist als Basis schon einmal gut. Denn bei dieser Zertifizierung dürfen keine Pestizide, Dünger oder ähnliches verwendet werden. Leider gilt das nur für den Rohstoff (sprich: das Schaf oder die Baumwollpflanze)!
Ein kbA-Stoff, der gefärbt ist, ist nicht automatisch schadstofffrei, denn die Färbung ist bei kbA/kbT nicht geregelt. Bei Schafwolle aus kbT könnte die Waschung, Färbung, Lagerung problematisch sein, weil diese ebenfalls nicht mit erfasst wird.

OE100

OE100 ist ähnlich dem kbA und kbT. Dieses Zertifikat steht für ökologisch produzierte Baumwolle. Es wird zusätzlich auch nach sozialen Kriterien geprüft. Allein ist es nicht ausreichend, denn wie bei kbA/kbT wird Färbung und Weiterverarbeitung nicht berücksichtigt. Auf der Webseite textileexchange.org findet ihr eine schnelle Übersicht über die Unterschiede zwischen OE und GOTS.

Bioland

Bioland hat (wie kbT) Richtlinien für die Erzeugung, nicht aber für die Färbung der Materialien. Aktuell arbeiten sie an Textilrichtlinien.

Öko-Tex 100

Öko-Tex 100 Klasse I (Babyartikel/Spielzeug) berücksichtigt nach eigenen Aussagen nicht die Vorgaben der Spielzeugrichtlinie insbesondere EN 71-3/-9. Die Tests von Öko-Tex sind anders, als die Spielzeugnorm sie verlangt. Es wird bei Öko-Tex nur auf Speichelechtheit und nicht auf Magensäureechtheit geprüft. Ebenso fehlen Barium und Selen in den Tests.

Bitte lest den Beitrag „Beanstandungen trotz Öko-Tex„, in dem auch ein Ausschnitt der Mail von Öko-Tex selbst dieses bestätigt.

Aber: Öko-Tex 100 Produktklasse I kann in Zusammenhang mit anderen Labels durchaus nutzbar sein. Unbedingt den Hersteller befragen, ob die Eigung zur Spielzeugherstellung schriftlich bestätigt werden kann!

Öko-Tex 100 ist in 4 Produktklassen geteilt:
Klasse I „für Babys“ – d.h. sehr strenge Grenzwerte
Klasse II – Mit viel Hautkontakt – etwas lockerere Grenzwerte
Klasse III – mit wenig Hautkontakt (z.b. Jacken)
Klasse IV – Dekorationsstoffe, da sind die Grenzwerte ganz locker, oder bestimmte Stoffe werden gar nicht mehr getestet.

Öko-Tex
Migrationsgrenzwert I II III IV
Baby
mg/kg
mit Hautkontakt
mg/kg
ohne Hautkontakt
mg/kg
Ausstattungs-materialien
mg/kg
Aluminium
Antimon 30.0 30.0 30.0
Arsen 0.2 1.0 1.0 1.0
Barium
Bor
Cadmium 0.1 0.1 0.1 0.1
Chrom(III) 1.0 2.0 2.0 2.0
Chrom(VI) nicht nachweisbar
Cobalt 1.0 4.0 4.0 4.0
Kupfer 25 50 50 50
Blei 0.2 1.0 1.0 1.0
Mangan
Quecksilber 0.02 0.02 0.02 0.02
Nickel 0.5 1.0 1.0 1.0
Selen
Strontium
Zinn
Organozinn
Zink

GOTS/IVN

Das momentan beste Siegel für Naturtextilien. Wir empfehlen daher für die Spielzeugherstellung GOTS Stoffe zu nutzen.
Bei GOTS dürfen nur kbA/kbT Rohstoffe verwendet werden. Die Zutaten dürfen keinerlei Schwermetalle enthalten.
Es gibt eine Grenzwerttabelle für Schwermetalle in GOTS Textilien, diese gilt allerdings für nachweisbare Rückstände durch unvermeidbare Kontaminationen. Auch der IVN (Internationaler Naturtextilverband) empfiehlt die Nutzung von GOTS-Stoffen für Spielzeug. Denn: wenn wir nicht annehmen müssen, dass z.b. Baumwolle mit bestimmten Schwermetallen in Kontakt gekommen ist, weil diese bei der Herstellung bereits ausgeschlossen werden, muss auf diese nicht nachträglich getestet werden. Es sei denn, es besteht ein hinreichender Verdacht auf Verunreinigung.

http://www.global-standard.org/gotsfilm-de.html

GOTS – mg/kg
Migrations-grenzwert Schwermetalle verboten
Aluminium
Antimon <0,2
Arsen <0,2
Barium
Bor
Cadmium <45
Chrom(III) <1,0
Chrom(VI) <0,5
Cobalt <1,0
Kupfer <25
Blei <0,2-50
Mangan
Quecksilber <0,02
Nickel <1,0
Selen <0,2
Strontium
Zinn <2,0
Organozinn <0,05-<0,1
Zink

REACH

Reach ist ein sehr komplexes Thema, kurz zusammengefasst regelt REACH die Einfuhr von Chemikalien in die EU.
Eine Chemikalie, welches in bestimmten Mengen in die EU eingeführt wird, muss registriert werden. Die SVHC Stoffe (besonders besorgniserregende Stoffe) haben da eine Sonderstellung. Diese kann der Verbraucher beim Hersteller eines Produktes anfragen. Enthält das Produkt mehr als 0,1% dieses Stoffes, so muss der Hersteller dies dem Verbraucher innerhalb von 45 Tagen mitteilen.
Mehr Infos dazu gibt es hier.

Zum Vergleich, die neuen Grenzwerte der EN71-3 (Gültig ab Mai 2013)

Element EN 71-3 (ab Mai 2013)
Migrationsgrenzwert Kategorie Iz.b. Kreide, Modeliermasse Kategorie IIz.b. flüssige Stoffe Kategorie IIIz.b. Holz, Papier, Pappe, Textilien
mg/kg mg/kg mg/kg
Aluminium 5625 1406 70000
Antimon 45 11,3 560
Arsen 3,8 0,9 47
Barium 4500 1125 56000
Bor 1200 300 15000
Cadmium 1,9 0,5 23
Chrom(III) 37,5 9,4 460
Chrom(VI) 0,02 0,005 0,2
Cobalt 10,5 2,6 130
Kupfer 622,5 156 7700
Blei 13,5 3,4 160
Mangan 1200 300 15000
Quecksilber 7,5 1,9 94
Nickel 75 18,8 930
Selen 37,5 9,4 460
Strontium 4500 1125 56000
Zinn 15000 3750 180000
Organozinn 0,9 0,2 12
Zink 3750 938 46000

Die Prüfungen für fertige Spielzeuge und Verbrauchsprodukte (z.B. Textilien, Bastelmaterial) beruhen auf verschiedenen Testmethoden, somit sind die Werte nicht 1 zu 1 miteinander vergleichbar!

FAZIT

Zusammenfassend können wir (grob) sagen:

GOTS: da seid ihr auf der sichersten Seite, denn es sind alle bisher bekannten Schadstoffe verboten. Das deckt EN 71-3 und 71-9 ab und vieles mehr. Bei GOTS gibt es eine Positiv-Liste, das bedeutet: nur die gelisteten Zusatzstoffe, die bestmöglich untersucht sind, dürfen überhaupt eingesetzt werden.

EN 71-3: reglementiert nur Schwermetalle. Daher unbedingt in Verbindung mit EN 71-9 (Viele weitere Schadstoffe reglementiert wie Biozide und Insektizide). Statt EN 71-9 geht auch Öko-Tex 100 Klasse 1, aber nur wenn der Hersteller das abgleicht.

Möglich ist auch: Öko-Tex 100 Klasse 1 + EN 71-3-Zertifikat!

Info: Normenanwendung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, das Einhalten der Schadstoffgrenzwerte der Spielzeugrichtlinie jedoch schon! Wenn ein Hersteller andere Belege vorweisen kann oder sich schriftlich für die Spielzeugeignung verbürgt, dann könnt ihr – nach eingehender Abschätzung der Seriosität – auch darauf vertrauen.

Anmerkung Dieser Post dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Posts kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Post dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen. Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Stand März 2013.