Das CE-Zeichen

Das CE-Zeichen ist fest an Dein Spielzeug anzubringen. Für Textilspielzeug haben sich Wäscheetiketten durchgesetzt, die fest mit dem Spielzeug vernäht werden. Das CE-Zeichen muss mit mindestens 5 mm unverzerrt und gut lesbar abgedruckt werden. Die CE-Grafikvorlage findest Du auf der Seite der EU-Kommission.

Das Piktogramm „Nicht für Kinder unter 3 Jahren“ findest Du hier zum herunterladen.

Spielzeugsichere Label

Bei www.dortex.de kannst Du Dir Wäscheetiketten mit dem CE-Zeichen direkt drucken lassen. Auf der Website wird auch das Zertifikat zur Einhaltung der EN 71-3 zum Download bereit gestellt.

Zustellfähige Herstelleradresse

Wichtig für das CE-Etikett ist, dass du die Post auch erhältst, die Dir ggfs. an die angegebene Adresse geschickt wird.
Wenn Dein Firmenname nicht ins Handelsregister eingetragen ist, musst Du Deinen Vor- und Nachnamen angeben. Es gilt das gleiche wie beim Impressum. Möglich wäre natürlich, dass Du Dir ein Postfach einrichtest, das kostet ca. 15 €/Jahr und die Adresse ist kürzer. Es ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass nach der Adresse erst gegoogelt werden muss. Stelle Dir einfach eine Oma vor, die kein Internet hat und mit Dir Rücksprache halten möchte.

Produktnummer

Die Artikel/Produktnummer musst Du bei den Kleinserien nicht direkt mit aufs Label drucken lassen. Das ist in der Manufaktur zu unwirtschaftlich. Die Artikelnummer kannst du auf Klebeetiketten drucken und dann direkt auf die Pappanhänger kleben. Oder Du benutzt einen wasserfesten Stift (CE-tauglich!) und schreibst die Artikelnummer auf das Stoffetikett. Viele Kleinhersteller nehmen als Pappanhänger einfach eine Visitenkarte und kleben die jeweiligen Warnhinweise/Altersempfehlung/Waschanweisung per Aufkleber auf die Rückseite. So bist du fexibler und kostengünstig.

Wichtig ist der Hinweis, dass die Herstellerinfos für eventuelle Rückfragen aufgehoben werden sollten.

Angaben im Online-Shop

Auch im Online-Shop müssen die wichtigsten Angaben zu Deinem Spielzeug stehen. Der Käufer muss immer VOR der Bestellung auf mögliche Gefahren/Altersbeschränkungen hingewiesen werden. Daher schreibe unbedingt alle Angaben Deines Etiketts wie Warnhinweis, , Altersempfehlung, Pflegeanleitung, Material, Maße in Deine Artikelbeschreibung. Ganz wichtig ist zudem, dass Du auch im Online-Shop erkenntlich machst, dass Du Dich an die gesetzlichen Vorgaben für die Spielzeugherstellung hältst.

Aber Vorsicht! Du darfst nicht mit der CE-Kennzeichnung werben, das wäre als „Werbung mit Selbstverständlichkeiten“ abmahnfähig. Beim Etikett druckst Du das CE-Kennzeichen einfach mit auf, im Online-Shop wird’s schwieriger. Entweder bildest Du das CE-Zeichen auf einem Produktbild mit ab oder Du schreibst es knapp als Angabe in die Artikelmerkmale, wie „CE-Kennzeichnung“. Abmahnsicherer ist es jedoch, wenn Du nach DIN EN 71 herstellst und darauf kurz hinweist. Denn Normenanwendung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und Du darfst damit werben. Wir haben einen Satz für eure Shops vorbereitet, den ihr gerne nutzen könnt.

„Unsere Spielzeuge stellen wir gemäß der Spielzeugnormen DIN EN 71-1/-2/-3/-9 (nicht Zutreffendes bitte löschen/ergänzen) her. Diese gute Herstellungsweise gewährleistet, dass unsere Spielzeuge der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entsprechen und mit gleichbleibend hohem Sicherheitsstandard von uns hergestellt werden.“