Da die Spielzeugherstellung für viele "ein Buch mit sieben Siegeln" zu sein scheint, bringen wir hier ein bisschen Licht ins Dunkel. In unseren FAQ findet Ihr weitere Antworten auf Fragen rund um die Spielzeugherstellung und CE-Kennzeichnung.

Unsere ersten Schritte auf dem Weg zur guten Herstellungspraxis in der Spielzeugmanufaktur:

  1. Besorge Dir die Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG) und erläuternde Leitlinie. Lese diese bitte aufmerksam und vollständig durch und verstehe die Notwendigkeit der CE-Kennzeichnung. Alle relevanten Links findest Du direkt in diesem Beitrag eingebettet. Hier findest Du die Download-Übersicht der EU zu allen spielzeugrelevanten Leitlinien.
  2. Kalkuliere und überlege Dir genau, ob die Spielzeug- und Kinderprodukteherstellung wirtschaftlich für dich ist.
  3. Besorge Dir die Technische Dokumentation und am besten auch die DIN EN 71 (Spielzeugnorm). Wenn Du Mitglied beim Wir machen Spielzeug e.V. bist, erhälst du diese direkt nach der Anmeldung.
  4. Überprüfe mit Hilfe der Leitlinie Nr. 11, ob Dein Spielzeug eventuell sogar ein Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren ist. Strengere Auflagen!
  5. Lese die für Dein Spielzeug relevanten Teile der DIN EN 71. Entweder kannst du diese über den Beuth-Verlag kaufen (teuer) oder bei einer der Auslegestellen in deiner Stadt einsehen (nur lesen und nicht kopieren, die Verwendung ist nur zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt). Als Vereinsmitglied erhälst Du von uns einen Online-Normenzugang.
  6. Trete in den Verein "Wir machen Spielzeug e.V." ein. Die Normenbenutzung und Produkteinschätzung ist für Mitglieder kostenlos. Der Mitgliedsbeitrag beträgt im ersten Jahr 120€/Jahr (einmalig 60,00 € Anmeldegebühr + 60 € Mitgliedsbeitrag) ab dem zweiten Jahr nur noch 5 €/Monat (60€/Jahr). Wir bieten unseren Mitgliedern eine berufliche Gemeinschaft mit Hilfestellung rund um die Spielzeugherstellung in der Manufaktur.
  7. Wende die Spielzeugrichtlinie komplett auf Deine Produkte an. Spielzeug und Kinderprodukte müssen schon in der Entwurfsphase so entwickelt werden, dass sie der Spielzeugrichtlinie nicht widersprechen. Materialien solltest du immer mit Rückfrage und Bestätigung der Einhaltung der Grenzwerte nach EN 71-3/-9 einkaufen, um dir die nachträgliche Analyse zu sparen. Hilfe zur selbstständigen CE-Einordnung und Umsetztung findest Du in unserem Verein. Du kannst aber auch ein Prüfinstitut (TÜV/DEKRA/DVSI-Qualitätssicherung) mit der Erarbeitung der Konformitätserklärung und ggf. chemischen Analyse beauftragen.

Es ist erst einmal ein "großer Berg", doch mit einer netten Gemeinschaft im Rücken - wie dem Wir machen Spielzeug e.V. - verliert die CE-Kennzeichnung ganz schnell ihren Schrecken :-)

Wir klären mit Behörden und CE-Beratern ab, wie die Einhaltung der Spielzeugrichtlinie in der Manufaktur wirtschaftlich möglich ist und wie wir den Einkauf von unbedenklichen Materialien richtlinienkonform belegen können. Zudem sind wir aktiv auf Materialrecherche und haben schon einige Erfolge zu verbuchen. Diese Informationen stellen wir unseren Vereins-Mitgliedern im Forum zur Verfügung.

Anmerkung

Dieser Beitrag dient als erste Orientierungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Trotz sorgfältiger Recherchen bei der Erstellung dieses Artikels kann eine Haftung für den Inhalt nicht übernommen werden. Die in diesem Artikel dargestellten Erläuterungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch anstehende verordnungsrechtliche oder gesetzliche Änderungen. Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.