Häufig versuchen Hersteller, den Prozess der Spielzeugherstellung und Spielzeugkennzeichnung zu umgehen, indem sie eben kein Spielzeug herstellen und sich ganz bewusst auf Dekoartikel, Taschen oder Bekleidung beschränken.
Die Idee dahinter klingt logisch, erspart man sich doch im ersten Augenblick die Arbeit, sein Produkt nach den verhältnismäßig strengen Kriterien der Spielzeugsicherheit zu bewerten und zu fertigen.
Doch auch bei Nicht-Spielzeug-Produkten gibt es einiges zu beachten, denn hier greift in jedem Fall das Produktsicherheitsgesetz, kurz §3 ProdSG.
In diesem Gesetz werden für die Produkte, die auf dem europäischen Markt angeboten werden, Grundregeln erfasst, die ein Händler bzw. Hersteller einhalten muss, wenn er sich mit seinen Produkten auf diesem Markt bewegt.
Auch wir Kleinhersteller gehören zu diesen Inverkehrbringern und müssen uns vor dem Verkauf mit dem Produktsicherheitsgesetz auseinandersetzen, egal ob wir in einem Laden in der Stadt, auf einem Markt oder online verkaufen und unabhängig davon, ob wir Spielzeuge, Deko oder Bekleidung anbieten.
REACH
Ein ganz wichtiger Punkt ist hier die Schadstoffverordnung REACH.
Die REACH-Verordnung gilt prinzipiell für alle chemischen Stoffe – nicht nur für diejenigen, die in industriellen Prozessen Verwendung finden, sondern auch für solche, die im Alltag vorkommen. Dazu zählen beispielsweise Produkte wie Reinigungsmittel, aber auch elektronische Geräte, Kleidung oder Einrichtungsgegenstände.
Als Kleinherstellende haben wir natürlich nur bedingt Einfluss darauf, ob ein Hersteller sich dieser Verordnung bewusst ist. Daher müssen wir schon beim Einkauf unserer Materialien darauf achten, dass die Lieferanten die Vorgaben dieser Verordnung einhalten und unsere Materialien nicht ungewollt zur Krebs- oder Allergieschleuder werden.
Leider gibt es immer noch unzählige Hersteller und Lieferanten, die diesen Aspekt für Blödsinn halten und sich nicht kümmern. Für uns Kleinherstellende kann das aber nur bedeuten, das wir mit diesen Lieferanten nicht zusammenarbeiten können, sondern uns solche suchen, die die Regeln der REACH-Verordnung kennen und umsetzen.
Denn auch wir sind unseren Kunden gegenüber auskunftspflichtig und müssen nachweisen können, dass REACH bei unseren Produkten eingehalten wird.
Sicherheitshinweise
Besteht die Gefahr, dass ein Produkt bei ordnungsgemäßem Gebrauch ein Risiko darstellt, sind wir als Hersteller verpflichtet, darauf hinzuweisen. So benötigen z.B. Deko-Artikel Sicherheitshinweise, wenn sie beispielsweise der vulnerablen Gruppe der Kinder zugänglich gemacht werden. Das betrifft unter anderem Mobiles, Wimpelketten und andere Kinderdekorationen.
Textilkennzeichnungspflicht und Normen für Kinderbekleidung
Auch bei Kinderbekleidung gibt es einiges zu beachten. Neben der Textilkennzeichnungspflicht, die für alle Bekleidungsprodukte gilt, unterliegt Kinderbekleidung außerdem den Normen für Kinderbekleidung. In diesem Bereich ist vor allem die Schadstoffbelastung ein Thema, aber auch Risiken wie Strangulation durch zu lange Kordeln oder verschluckbare Kleinteile wie Knöpfe oder Applikationen werden behandelt.
Die Marktüberwachungsbehörden in Europa haben hierfür Daten gesammelt über Unfälle, bei denen sich Kordeln oder Zugbänder an Kinderbekleidung in Fahrrädern, Türen, Autotüren oder an Spielgeräten verfangen und schwere Verletzungen oder Todesfälle verursacht haben und diese ausgewertet. Daraus entstanden ist ein Normenkatalog, der genau diese Risiken reduzieren soll.
Die Sicherung dieses Produktbereichs ist in den Normen unter DIN EN 14682 (Sicherheit von Kinderkleidung) erfasst.
Medizinisches CE
Besonders beliebt sind im Handmade-Bereich auch Produkte wie Kirschkernkissen oder ähnlich gefüllte Kissen zum Wärmen. Schnell gemacht, wenig Aufwand und augenscheinlich kein Spielzeug, also auch kein CE.
Allerdings vergessen viele, dass diese Produkte auf Grund ihrer Nutzung (Bauch wärmen bei Schmerzen) in den Bereich des medizinischen CE fallen und nach medizinischen Aspekten bewertet werden müssen.
Ihr seht, nur weil man den leidigen Punkt CE für Spielzeug umgeht, ist man noch längst nicht aus der Verantwortung entlassen. Vor allem bei Produkten, die für oder durch Kinder genutzt werden sollen, gibt es (zu Recht) einiges zu beachten.