Was ist eine Konformitätserklärung?
Letztendlich ist die Konformitätserklärung nur ein Blatt Papier, das du als Hersteller*in eigenverantwortlich ausstellen musst, um die Konformität deines Spielzeuges mit den gesetzlichen EU-Vorgaben zu besiegeln.
Wenn ein Spielzeug in Verkehr gebracht wird, muss der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung ausstellen. Mit der Ausstellung der Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Spielzeugs mit den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug aus dem Jahr 2009 und bescheinigt dies. Der Hersteller oder dessen in der EU angesiedelter Bevollmächtigter bewahrt die Konformitätserklärung zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen des Spielzeugs auf. Die Konformitätserklärung wird in die Sprachen übersetzt, die von dem Mitgliedstaat vorgeschrieben werden, in dem das Spielzeug in Verkehr gebracht wird oder auf dessen Markt es erworben werden kann. In der Konformitätserklärung wird bescheinigt, dass die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug aus dem Jahr 2009 nachgewiesen wurde. Die Konformitätserklärung enthält darüber hinaus zumindest folgende Elemente (vgl. Anhang III der Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug aus dem Jahr 2009 für eine Vorlage):
- die (einmalige) Kennnummer des Spielzeugs
- den Namen und die Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten
- den Wortlaut „Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller“
- den Gegenstand der Erklärung (einschließlich einer Farbabbildung)
- die Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder die Angabe der Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird
- (gegebenenfalls) den Wortlaut „Die notifizierte Stelle (Name, Kennnummer) … hat … (Beschreibung ihrer Maßnahme) … und folgende Bescheinigung ausgestellt:…“
- zusätzliche Angaben wie Datum, Ort, Unterschrift des Herstellers und Funktion des Unterzeichners
Textquelle:
Offizielle EU-Vorlage:
Konformitätserklärung-Mustervorlage der EU (+Produktfarbbild nicht vergessen!)
Deutsch (de)
EU-Amtsblatt:
Hier findest du die aktuell gültigen Spielzeugnormen.
Anmerkung: Baumusterprüfung
Wir sind verpflichtet Spielzeug herzustellen, welches der Spielzeugrichtlinie entspricht und mit den entsprechenden Spielzeugnormen harmonisiert hergestellt wird (Interne Fertigungskontrolle – Modul A).
Können die Spielzeugnormen nicht oder nicht vollständig angewandt werden, muss eine sog. Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle durchgeführt werden. das gleiche gilt, wenn das Spielzeug Gefährdungen mit hohem Risiko aufweist, die in den harmonisierten Spielzeugnormen nicht beahndelt werden. Ein Beispiel hierfür sind Pailetten-Kuscheltiere, in der Mikrowelle erwärmbare Kuscheltiere und auch Schnullerketten mit Spielzeugcharakter.