Schnullerhalter mit Spielelementen müssen auch den Vorgaben der Spielzeugrichtlinie entsprechen!
Wir werden oft gefragt, ab wann eine Schnullerkette/halter auch ein Spielzeug sein kann.
Unserer Einschätzung nach, sollte immer die höchste Sicherheit von Kleinkindern gewährleistet sein. Somit raten wir einen Schnullerhalter mit bunten Perlen – wie sie auch bei Greifringen verwendet werden – als Spielzeug einzuordnen und die entsprechenden Tests, Kennzeichnungen und Unterlagen bereit zu halten. Denn wie soll ein Baby unterscheiden, dass die einen bunten Perlen – rund auf einen Greifring gefädelt – zum Spielen sind und die anderen – als Schnullerkette auf eine Schnur gefädelt in direkter Greifnähe – nicht zum Spielen und Begreifen sind.
Hier ein Auszug aus den Beschlüssen des Arbeitskreises „Spielzeug“ in Zusammenarbeit mit dem TÜV.
Schnullerhalter mit Spielelementen
Laut Aussage der Kommission sind Schnullerhalter aus reinen bunten Kugeln allein kein Spielzeug. Sobald kinderansprechende Bildchen, Aufdrucke oder dreidimensionale Figuren vorhanden sind, ist der Schnullerhalter als Spielzeug einzustufen. Beide Normen – DIN EN 71 und DIN EN 12586 – sind einzuhalten, wobei die Spielzeugnorm jedoch Vorrang haben soll. Eine Baumusterprüfung ist nur erforderlich für Schnullerhalter, die als Spielzeug einzustufen sind, wenn die EN 71 -1 nicht eingehalten werden kann.
Unser Fazit
Alleine bunte Perlen machen einen Schnullerhalter noch nicht zwingend zum Spielzeug. Der Hersteller kann hier – zur Sicherheit der Kinder – selbst entscheiden, nach welcher Norm er herstellen und ggf. kennzeichnen möchte. Sobald ein Schnullerhalter jedoch mit kinderansprechende Bildchen, Aufdrucke oder dreidimensionale Figuren gestaltet ist, ist er als Spielzeug – ähnlich einem Greifring – einzuordnen.
Hinweis für Spielzeug-Schnullerhalter
Wenn der Schnullerhalter auch ein Spielzeug ist, wird dem vorgeschriebenen Warnhinweis (siehe EN 12586) das Wort „Achtung“ vorangestellt (statt „Vorsicht“). Zudem entfällt der Hinweis in der Gebrauchsanweisung, dass es sich nicht um ein Spielzeug handelt. Die Gebrauchsanweisung kann jedoch um einen Hinweis ergänzt werden, dass der Schnullerhalter nicht „losgelöst vom Kind“ als Spielzeug zu verwenden ist.
Das Problem der Schnullerclips
Nadja Lüders hat auf ihrer Webseite das „Schnullerclip-Problem“ ausführlich dargelegt.