Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG berichtigt!

Bastelsets: Stofftiere müssen für Babys sicher sein

Nach einem Beschluss des Arbeitskreises A.K. 2.2. “Spielzeugsicherheit” müssen Bastelsets für Plüsch- und Stofftiere die Vorgaben der Spielzeugrichtlinie erfüllen. Dem Kind muss es durch eingehende Anleitung möglich sein, ein nach DIN EN 71 konformes Textilspielzeug für Kinder unter 36 Monaten – mit oder ohne Hilfe eines Erwachsenen – zu fertigen. (Öffentlich)

Einschränkungen für Lebensmittelimitationen!

Einschränkungen für Lebensmittelimitationen!

Spielzeug, das fälschlicherweise für Lebensmittel gehalten werden könnte und von dem dadurch eine Gesundheitsgefahr ausgeht, darf auf dem EU-Markt nach Richtlinie 87/357/EWG nicht vertrieben werden. Auch Seifen, Radiergummies, Lipbalms, Kerzen oder Deko-Artikel dürfen nicht den Anschein eines Lebensmittels erwecken, wenn bei Verwechselung eine gesundheitliche Gefahr ausgehen kann. (Öffentlich)